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BGH, 15.11.1963 - 4 StR 399/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 261
- MDR 1964, 163
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.10.1976 - 1 StR 77/76
Strafbarkeit wegen fortgesetzter irreführender Werbung - Anforderungen an die …
Wecken nämlich Straftaten anderer im Täter die Meinung, entsprechende eigene Taten seien nicht schwerwiegend, so ist dies in aller Regel nicht schuldmindernd; eine solche Wirkung käme allenfalls in Betracht, wenn der Täter trotz gehöriger Gewissensanspannung bei der Tat aus besonderen Gründen nur schwer in der Lage gewesen sein sollte zu erkennen, daß sein Handeln dem Gesetz widerspricht (BGH, Urteil vom 15. November 1963 - 4 StR 399/63).